Arbeitsrecht

Arbeitsrecht - Rechtsanwalt Schmidt-Sicking berät Sie

Bei Fragen zum Arbeitsrecht stehe ich Ihnen mit rechtlicher Beratung und Rechtsvertretung zur Seite.
Arbeitsrecht Rechtsanwalt Schmidt-Sicking

Lassen Sie sich rechtlich beraten und setzen Sie Ihre Ansprüche als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer durch!
Regelungen zum deutschen Arbeitsrecht finden Sie in folgenden Gesetzbüchern:
Die Grundlage bildet das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wie auch das Bürgerliche Gesetzbuch, welches insbesondere der Dienstvertrag regelt. Seit einigen Jahren regelt das Mindestlohngesetz die Löhne der Beschäftigten. Auch die Entsendung von Arbeitnehmern ist im Arbeitnehmer-Entsendegesetz genau festgehalten.
Weiter stellt das Kündigungsschutzgesetz den Arbeitnehmer unter seinen besonderen Schutz. Hier gibt es auch spezielle Regelungen  im Betriebsverfassungsgesetz und Personalvertretungsgesetz. Das Tarifvertragsgesetz findet in Deutschland in vielen Berufsgruppen Anwendung, hier sind Mitbestimmungsgesetze niedergeschrieben um die Teilhabe der Arbeitnehmer sicherzustellen.
Die Gewerbeordnung und das Handelsgesetzbuch ordnen die Geschäftstätigkeit der Gewerbetreibenden.
Im Teilzeit- und Befristungsgesetz wie Entgeltfortzahlungsgesetz sind Ansprüche der Arbeitnehmer in besonderen Lebensituationen niedergeschrieben.
 Das Bundesurlaubsgesetz und das Arbeitszeitgesetz wacht über das gesetzlich verbriefte Recht des Arbeitnehmers auf Erholung und Regeneration.
 In Fällen der Leiharbeit ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz das Recht der Leiharbeiter verbrieft.
 Um die speziellen Bedürfnisse der Mütter und Familien kümmert sich das Mutterschutzgesetz, Bundeselterngeldgesetz, Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz
Die Berufsanfänger geniessen besonderen Rechtsschutz unter Anderem ist dies im Arbeitsplatzschutzgesetz wie auch im Jugendarbeitsschutzgesetz festgelegt. Zu diesen Gesetzen gehören auch das Berufsbildungsgesetz, wie auch die Ausbildungsverordnungen der Berufe.
 Um den Schutz den Gesundheit des Arbeitnehmers zu gewährleisten sind Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung im Weiteren auch die Bildschirmarbeitsverordnung zu nennen.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz auch AGG genannt garantiert die Chancengleichheit der Bewerber.
Alle diese Gesetze werden im Zuge des Arbeitsgerichtsgesetz umgesetzt. Auch spezielle Tarifverträge für Branchen und Betriebsvereinbarungen werden teilweise in Einzelverträgen geregelt.
Arbeitnehmer geniessen in Deutschland besonderen Schutz. Auch Sie sollten diese Möglichkeiten für sich ausschöpfen.
Lassen Sie sich rechtlich beraten und setzen Sie Ihre Ansprüche als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer durch!

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