Erbrecht

Rechtsanwalt Schmidt-Sicking-Ihr Anwalt in Erbschaftsfragen

Ihr Erbe hat es verdient kompetente Rechtsberatung
 Das Erbrecht ist ein Verfassungsgebot und ist im Grundgesetz geregelt. Der Inhalt des Erbrechts ist nach rechtlichen Vorschriften geregelt, damit auch die Testierfreiheit, und die Privatautonomie wie auch das Erbrecht der Verwandten gewahrt bleibt.
Das deutsche Erbrecht ist im BGB geregelt. da es jeden Bürger betrifft ist das Erbrecht von universeller Wichtigkeit, mit großer Relevanz für die Volkswirtschaft im Allgemeinen wie auch von großer Bedeutung für den einzelnen Bürger.  Im Jahr werden in Deutschland Gegenstände im Wert von  ca. 400 Mrd. Euro vererbt, die Tendenz ist steigend. Das Erbschaftssteuergesetz regelt  die Besteuerung erbrechtlicher Werte..Hier können Gestaltungsmodelle individuell zugeschnitten, erhebliche Erbvorteile schaffen.

Die Regel der  Universalsukzession bestimmt, dass das gesamte Vermögen des Erblassers ab dem Zeitpunkt seines Todes an den Erben übergeht,, sofern sie das Erbe antreten, somit ist eine Vererbung einzelner Gegenstände  grundsätzlich ausgeschlossen, mit  Ausnahmen  für Anteile an Personen- und Kommanditgesellschaften und an Höfen der Landwirtschaft.
Die gesetzliche Erbfolge kommt zum Zug wen kein Testament oder Erbvertrag vorliegt, tritt die gesetzliche Erbfolge an Ihre Stelle, Dies ist in der Regel eine natürliche Person, wird diese nicht gefunden, erbt der Fiskus als juristische Person den Nachlass. Natürliche Personen haften mit Ihrem Vermögen im Gegensatz zum Fiskus, welcher für Erbschulden nicht aufkommt.
Das Erbrecht des Ehegatten steht in direkter Konkurrenz mit den Verwandten der ersten und zweiten Grades,  des Erblassers. Der eingetragene Lebenspartner ist Ehegatten gleich gestellt.

Wer dem Hausstand angehört kann dreißig Tage nach dem Tod Gewährung von Unterhalt verlangen, wie auch die Nutzung von Wohnung und Haushaltsgegenständen.

Kosten der Bestattung und Grabpflege
Der Erbe hat die Kosten der Bestattung zu tragen, haben alle Erben ausgeschlagen, haftet der nächste unterhaltspflichtige Angehörige. Die Bestattung ist vom Bestattungspflichtigen durchzuführen, ihm untersteht das Recht der Totenfürsorge. Grabpflege kann der Verstorbene testamentarisch festlegen.

Testament und Erbvertrag
Der Erblasser kann die Erbfolge durch Testament oder Erbvertrag vorab bestimmen. Jedoch können Pflichtteilsberechtigte  können den Pflichtteil verlangen, auch wenn sie durch ein Testament von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen worden sind. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann nur in Ausnahmen entzogen werden.

Weiterer möglicher Inhalt einer Verfügung von Todes wegen
Vermächtnis
Ohne jemanden als Erben einzusetzen, kann der Erblasser beliebige Personen mit einem Vermächtnis begünstigen (§ 1939) BGB. Das Vermächtnis ist lediglich ein schuldrechtlicher Anspruch des Berechtigten (Anspruchsgrundlage § 2174 BGB). Der Erbe ist also zur Erfüllung des Vermächtnisanspruches verpflichtet. Eine Singularsukzession findet nicht statt.

Testamentsvollstreckung
Der Erblasser kann sein Willen durch eine andere Person vollziehen lassen . Der Testamentsenvollstrecker verwaltet den Nachlass und  ist berechtigt, Verbindlichkeiten zum  Nachlass einzugehen, soweit dies erforderlich ist. Der Testamentsvollstrecker darf aufgrund seines Amtes im Sinne der Erblassers klagen. Ausserdem steht ihm eine angemessene Vergütung zu, zur Abgeltung seiner Tätikeit.

Erbschein
Der Erbschein legitimiert den Erben im Rechtsverkehr,
Besondere Regelungen
Erbunwürdigkeit
 Jegliche Erbfolge ist ausgeschlossen, wenn der Erbe erbunwürdig ist. 
Dies tritt ein wenn der Erbe den Erblasser vorsätzlich getötet oder dies versucht hat oder den Erblasser durch Drohung oder Erpressung in seiner freien Meinung bezüglich des Testamentinhalts zu beeinflussen versucht hat.. Vom der Erbfolge ebenfalls ausgeschloßen sind Fälscher des Testments wie auch versuchte Täuschungen.
Lassen Sie sich zum Thema Erben beraten und klären Sie alles Fragen zum Thema Erbrecht zeitig, damit Sie Ihren Ruhestand sorglos geniessen können. 

Schaffen Sie klare Verhältnisse, Ihr Erbe hat es verdient.

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